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Bayr Landesamt für
Steuern - S
0520.1.1-1/4 St
42
Aufteilung einer Gesamtschuld nach § 268ff. AO; Gesamtdarstellung für den Veranlagungsbereich
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1. | Zweck der Aufteilung |
2. | Voraussetzungen für die Erteilung eines Aufteilungsbescheides |
3. | Anträge auf Aufteilung |
3.1. | Form |
3.2. | Antragsberechtigung |
3.3. | Zeitpunkt und Zulässigkeit des Antrags |
3.4. | Inhalt des Antrags |
3.5. | Zusammenwirken von Veranlagungsstelle und Vollstreckungsstelle |
4. | Zeitpunkt der Durchführung der Aufteilung |
4.1. | Wirkungen des Antrags |
5. | Aufzuteilender Betrag |
5.1. | Ermittlung der rückständigen Steuer |
5.2. | Weitere in die Aufteilung einzubeziehende Beträge |
5.3. | Rundung (§ 275 AO) |
6. | Aufteilungsmaßstab, Aufteilung und Anrechnung von Beträgen |
6.1. | Besonderer, von den Gesamtschuldnern vorgeschlagener Aufteilungsmaßstab |
6.2. | Gesetzlicher Aufteilungsmaßstab |
6.2.1. | Einkommensteuer (§ 270 AO) |
6.2.2. | Vorauszahlungen zur Einkommensteuer (§ 272 Abs. 1 Satz 1 AO) |
6.2.3. | Abschließende Aufteilung nach vorangegangener Aufteilung der Vorauszahlungen (§ 272 Abs. 1 Sätze 2 bis 6 AO) |
6.2.4. | Steuernachforderungen aufgrund eines Änderungsbescheides (§ 273 AO)- |
6.2.5. | Säumniszuschläge, Zinsen und Verspätungszuschläge bei nicht mehr rückständiger Hauptforderung |
6.3. | Aufteilung |
6.4. | Anrechnung von Beträgen |
7. | Form und Inhalt des Aufteilungsbescheids |
8. | Bekanntgabe des Aufteilungsbescheids |
9. | Eintritt der Bestandskraft |
10. | Absehen von der Erteilung eines Aufteilungsbescheids |
11. | Änderung de... |