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BFH  - I R 84/12 Verfahrensverlauf - Status: erledigt

Gesetze: KStG § 37 Abs 5, KStG § 37 Abs 4, KStG § 36 Abs 7

Rechtsfrage

Besteht für die Ermittlung des Körperschaftsteuerguthabens auf den gemäß § 37 Abs. 4 KStG und für die Festsetzung des Anspruchs auf Auszahlung des Körperschaftsteuerguthabens gemäß § 37 Abs. 5 KStG eine Bindung an die letztmalige Feststellung der Endbestände gemäß § 36 Abs. 7 KStG und an die Feststellungen des Körperschaftsteuerguthabens in den Jahren 2002 bis 2005?

Änderungsmöglichkeit; Bindungswirkung; Eigenkapital; Körperschaftsteuerguthaben

Fundstelle(n):
FAAAE-30280

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