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BGH Urteil v. - KZR 8/10

Gesetze: Art 2 Abs 1 EGV 44/2001, Art 5 Nr 1 EGV 44/2001, Art 5 Nr 3 EGV 44/2001, Art 60 Abs 1 EGV 44/2001

Internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte: Negative Feststellungsklage betreffend das Nichtbestehen einer Haftung aus unerlaubter Handlung

Tatbestand

Die in der Schweiz ansässige Klägerin zu 1 befasst sich mit der Entwicklung, Herstellung und dem Verkauf beschichteter Papierwaren und Folien. Sie vertreibt unter anderem in Deutschland Trägermaterial für Kartenformulare in Endlosform. Die Klägerin zu 2, die ihren Geschäftssitz ebenfalls in der Schweiz hat und zur Unternehmensgruppe der Klägerin zu 1 gehört, ist Inhaberin von Patenten, die bestimmte Formulare zur Übermittlung eines Anschreibens zusammen mit einem Mitgliedsausweis oder dergleichen sowie das Trägermaterial für diese Kartenformulare unter Schutz stellen. Die in Italien ansässige Beklagte entwickelt, produziert und vertreibt Laminate und veredelte Folien verschiedener Art.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu


Fundstelle(n):
RAAAE-30506

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