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BGH Urteil v. - VI ZR 195/12

Gesetze: § 14 Abs 1 RVG, Nr 2300 RVG-VV

Rechtsanwaltskosten bei Verkehrsunfallregulierung: Gerichtliche Überprüfbarkeit einer Erhöhung der Geschäftsgebühr über die Regelgebühr hinaus

Tatbestand

Die Beklagten haften der Klägerin auf Ersatz von 50 % des bei einem Verkehrsunfall entstandenen Schadens. Im Revisionsverfahren streiten die Parteien noch darum, ob die vorgerichtliche Tätigkeit des Rechtsanwalts der Klägerin mit einer 1,5 Geschäftsgebühr oder mit einer 1,3 Geschäftsgebühr abzurechnen ist.

Fundstelle(n):
NJW 2013 S. 2441 Nr. 33
NJW-RR 2013 S. 1020 Nr. 16
SAAAE-30510

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