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BSG Urteil v. - B 14 AS 36/12 R

Gesetze: § 22 Abs 1 S 1 SGB 2 vom

Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Abweichung vom Kopfteilprinzip - Grundstücksüberlassungsvertrag mit Verpflichtung zur Tragung sämtlicher Nebenkosten

Leitsatz

Vom Kopfteilprinzip zur Aufteilung der Aufwendungen für Unterkunft und Heizung kann abgewichen werden, wenn eine andere Aufteilung aufgrund eines Vertrags bei objektiver Betrachtung angezeigt ist.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BSG:2012:291112UB14AS3612R0

Fundstelle(n):
VAAAE-30522

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