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LSG Chemnitz Beschluss v. - 7 AS 244/12 B ER

Gesetze: SGB II § 7 Abs. 4; BtMG § 35; BtMG § 36

Leitsatz

Leitsatz:

Die Zeit der Unterbringung in Einrichtungen zum Vollzug richterlich angeordneter Freiheitsentziehung i.S.d. § 7 Abs. 4 Satz 2 SGB II ist gesondert zu betrachten und nicht mit der Zeit eines Aufenthalts in einer Einrichtung zur medizinischen Rehabilitation, für die die Strafvollstreckung gemäß § 35 BtMG zurückgestellt wurde, zusammenzurechnen.

Fundstelle(n):
IAAAE-30574

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