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BMF - IV C 6 – S 2144/07/10001 BStBl 2013 I S. 197

Betrieblicher Schuldzinsenabzug nach § 4 Absatz 4a EStG; Bilanzierungskonkurrenz und Finanzierung von Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens

Bezug: (BStBl 2005 I S. 1019)

Bezug: (BStBl 2012 II S. 10)

Bezug:

Mit Urteil vom (BStBl 2012 II S. 10) hat der BFH entschieden, dass die geänderte betriebsvermögensmäßige Zuordnung eines Wirtschaftsguts während des Bestehens einer mitunternehmerischen Betriebsaufspaltung weder eine Entnahme beim abgebenden Betrieb noch eine Einlage beim aufnehmenden Betrieb i. S. d. § 4 Abs. 4a EStG darstellt, wenn der Vorgang zum Buchwert stattgefunden hat. Mit Urteil vom (BStBl 2013 II S. 151) hat der BFH entschieden, dass § 4 Absatz 4a Satz 5 EStG auch dann anzuwenden sei, wenn die Anschaffung oder Herstellung der Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens durch die Belastung eines Kontokorrentkontos finanziert wird. Im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder wird das (BStBl 2005 I S. 1019) unter Berücksichtigung der Änderungen durch das (BStBl 2008 I S. 588) sowie der Vereinfachungsregelung durch das (BStBl 2008 I S. 957) geändert. Folgende Rdnrn. 10b und 41 werden neu eingefügt, Rdnr. 27 wird wie folgt neu gefasst:

10b Die geänderte betriebsvermögensmäßige Zuordnung eines Wirtschaftsguts aufgrund des Bestehens einer Bilanzierungskonkurrenz stellt weder eine Entnahme beim abgebenden Betrieb noch eine Ein...BStBl 2012 II S. 10

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