Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
BMF - IV D 3 – S 7359/07/10009 BStBl 2013 I S. 268

Vorsteuer-Vergütungsverfahren (§ 18 Absatz 9 UStG, §§ 59 bis 62 UStDV); Gegenseitigkeit (§ 18 Absatz 9 Satz 4 UStG)

Bezug: BStBl 2010 I S. 636

Mit (BStBl 2010 I S. 636) zum Vorsteuer-Vergütungsverfahren ist je ein Verzeichnis der Drittstaaten, zu denen die Gegenseitigkeit im Sinne des § 18 Absatz 9 Satz 4 UStG besteht, und der Drittstaaten, zu denen die Gegenseitigkeit nicht gegeben ist, herausgegeben worden.

Hiermit werden die Verzeichnisse durch die beiliegenden, geänderten Verzeichnisse ersetzt. Ergänzungen und Änderungen sind durch Randstriche kenntlich gemacht.

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder wird darüber hinaus in Abschnitt 18.11 Absatz 4 Satz 3 des Umsatzsteuer-Anwendungserlasses (UStAE) vom , BStBl 2010 I S. 864, der zuletzt durch das , BStBl 2013 I S. 178, geändert worden ist, die Angabe „, BStBl 2010 I S. 636,” durch die Angabe „, BStBl 2013 I S. 268,” ersetzt.

Die Regelungen dieses Schreibens sind in allen offenen Fällen anzuwenden.

Verzeichnis der Drittstaaten, bei denen die Voraussetzungen des § 18 Abs. 9 Satz 4 UStG vorliegen (Gegenseitigkeit gegeben)


Tabelle in neuem Fenster öffnen
Andorra
Korea, Dem. Volksrepublik
Antigua und Barbuda
Korea, Republik (ab )
Australien
Kroatien...

In diesem Produkt ist das Dokument enthalten:

SIS Datenbank