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BFH Urteil v. - IV R 45/10

Gesetze: EStG § 3c Abs. 2, EStG § 3 Nr. 40 Satz 1, EStG § 6 Abs. 1 Nr. 2

Teilwertabschreibungen auf Gesellschafterdarlehen unterfallen nicht dem Halbabzugsverbot

Leitsatz

1. Das Halbabzugsverbot des § 3c Abs. 2 EStG ist nicht anzuwenden auf Teilwertabschreibungen auf Gesellschafterdarlehen oder auf den Aufwand aus dem Verzicht auf den nicht mehr werthaltigen Teil einer Darlehensforderung, da der wirtschaftliche Zusammenhang mit den in § 3 Nr. 40 EStG genannten Einnahmen nicht gegeben ist.
2. Gegen einen wirtschaftlichen Zusammenhang zwischen Beteiligungserträgen und Teilwertabschreibungen auf Gesellschafterdarlehen spricht auch, dass eine spätere Wertaufholung nach vorgenommener Teilwertabschreibung in voller Höhe steuerpflichtig wäre, da die Anwendung des Halbeinkünfteverfahrens für einen solchen Fall nicht vorgesehen ist. Gleiches gilt für den Fall des Forderungsverzichts unter Besserungsvorbehalt. Auch in diesem Fall wäre das Wiederaufleben der Forderung in vollem Umfang gewinnwirksam, obwohl die Forderung nur zur Hälfte aufwandswirksam ausgebucht worden wäre.

Fundstelle(n):
BFH/NV 2013 S. 518 Nr. 4
EStB 2013 S. 136 Nr. 4
GmbHR 2013 S. 380 Nr. 7
HFR 2013 S. 570 Nr. 7
NWB-Eilnachricht Nr. 12/2013 S. 818
StBW 2013 S. 246 Nr. 6
BAAAE-30627

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