Anforderungen an die Mindestangaben eines ordnungsgemäßen Fahrtenbuchs
Leitsatz
Zu den unverzichtbaren Angaben, die im Fahrtenbuch selbst zu machen sind, gehören die Ausgangs- und Endpunkte der jeweiligen Fahrten sowie die Namen der jeweils aufgesuchten Kunden oder Geschäftspartner. Es genügt nicht, wenn nur allgemein und pauschal die betreffenden Fahrten im Fahrtenbuch als "Dienstfahrten" bezeichnet werden. Die erforderlichen Mindestangaben können auch nicht durch anderweitige nicht im Fahrtenbuch selbst enthaltene Auflistungen ersetzt werden.
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): BFH/NV 2013 S. 526 Nr. 4 DStZ 2013 S. 215 Nr. 7 EStB 2013 S. 135 Nr. 4 NWB-Eilnachricht Nr. 12/2013 S. 820 StBW 2013 S. 246 Nr. 6 SAAAE-30630