Steuerliche Anerkennung eines Ehegatten-Arbeitsverhältnisses – Fehlende Regelung der Arbeitszeit
Leitsatz
Die steuerliche Anerkennung eines Ehegatten-Arbeitsverhältnisses setzt voraus, dass die Arbeitsleistung – sofern sie sich
nicht aus der Art der Tätigkeit ergibt – durch Festlegung der Arbeitszeiten geregelt oder durch Stundenaufzeichnungen nachgewiesen
werden muss.
Die Vereinbarung der monatlich 45-stündigen Mitwirkung bei verwaltungstechnischen Arbeiten in einer Zahnarztpraxis in Abhängigkeit
von der betrieblichen Notwendigkeit reicht hierfür jedenfalls dann nicht aus, wenn keine Anschreibungen über die geleisteten
Arbeitsstunden erstellt worden sind.