Betrieblicher Geltungsbereich - Fassadenbau - Einschränkung der Allgemeinverbindlichkeit
Tatbestand
Die Parteien streiten über einen Anspruch des Klägers auf Zahlung von Mindestbeiträgen nach dem Tarifvertrag über das Sozialkassenverfahren im Baugewerbe vom 20. Dezember 1999 idF des Änderungstarifvertrags vom 15. Dezember 2005 (VTV) für den Zeitraum von Januar bis August 2006. Im Vordergrund steht die Frage, ob der betriebliche Geltungsbereich des Tarifvertrags für die von der Beklagten verrichteten Fassadenarbeiten eröffnet ist und ob die Beklagte von der Allgemeinverbindlichkeitserklärung erfasst wird.