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BAG Urteil v. - 2 AZR 495/11

Gesetze: § 626 Abs 1 BGB

Außerordentliche Kündigung - Interessenabwägung - Abmahnungserfordernis

Tatbestand

Die Parteien streiten über die Wirksamkeit dreier fristloser, hilfsweise fristgerechter Kündigungen.

Fundstelle(n):
BB 2013 S. 564 Nr. 10
DB 2013 S. 706 Nr. 13
NJW 2013 S. 954 Nr. 13
DAAAE-30862

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