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BAG Urteil v. - 2 AZR 700/11

Gesetze: § 626 Abs 1 BGB, § 1 Abs 2 S 1 Alt 2 KSchG

Kündigung wegen Verdachts einer Straftat - Darlegungspflichten des Arbeitgebers

Leitsatz

Eine Verdachtskündigung kann nicht ausschließlich auf den Umstand gestützt werden, dass die Strafverfolgungsbehörden einen dringenden Tatverdacht bejaht haben.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BB 2013 S. 627 Nr. 11
DB 2013 S. 641 Nr. 12
DB 2013 S. 8 Nr. 10
NJW 2013 S. 1387 Nr. 19
NAAAE-30863

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