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BGH Beschluss v. - IX ZB 286/11

Gesetze: § 11 Abs 1 S 4 InsVV, § 21 Abs 2 S 1 Nr 1 InsO, § 21 Abs 2 S 1 Nr 5 InsO, § 51 Nr 1 InsO, § 63 Abs 1 InsO, § 65 InsO, § 129 InsO, §§ 129ff InsO, § 146 Abs 2 InsO, § 166 Abs 2 InsO

Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters: Einbeziehung von wertausschöpfend mit einem Absonderungsrecht belasteten Forderungen in die Berechnungsgrundlage

Leitsatz

Forderungen, die infolge einer Sicherungszession mit einem Absonderungsrecht wertausschöpfend belastet sind, können auch dann nicht bei der Vergütung des vorläufigen Verwalters in die Berechnungsgrundlage einbezogen werden, wenn die Sicherungsabtretung im Falle der Eröffnung des Insolvenzverfahrens anfechtbar ist.

Fundstelle(n):
DB 2013 S. 8 Nr. 10
NJW 2013 S. 8 Nr. 11
WM 2013 S. 472 Nr. 10
ZIP 2013 S. 468 Nr. 10
YAAAE-30894

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