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LSG Bayern Urteil v. - L 7 BK 5/12

Die Klägerin begehrt für die Zeit ab 01.04.2011 Kinderzuschlag nach § 6a Bundeskindergeldgesetz (BKGG). Streitig ist insbesondere, ob und in welcher Weise ihr Sohn P. zu berücksichtigen ist, der zeitweise in einem Internat und zeitweise im Haushalt der Klägerin lebt.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
DStR 2013 S. 14 Nr. 31
KAAAE-30958

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