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LSG Berlin-Brandenburg Beschluss v. - L 2 U 224/12 B

Leitsatz

Leitsatz:

Die Bestellung eines besonderen Vertreters gegen den Willen des Klägers setzt zumindest die Erschöpfung der Amtsermittlungspflicht zu Prozessfähigkeit voraus.

Fundstelle(n):
JAAAE-30980

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