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LSG Nordrhein-Westfalen Urteil v. - L 2 SB 88/12

Der Kläger begehrt die rückwirkende Feststellung eines höheren Grades der Behinderung (GdB) von mindestens 50 (Schwerbehinderung) und die Zahlung von Schadensersatz.

Fundstelle(n):
JAAAE-31015

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