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LSG Nordrhein-Westfalen Urteil v. - L 20 SO 170/11

Die Beteiligten streiten um die Erstattung von Aufwendungen, die der Klägerin durch die Unterbringung der Hilfeempfängerin C (im Folgenden: Hilfebedürftige) in der Zeit vom 07.08.2006 bis 13.08.2008 in der Einrichtung "I" entstanden.

Fundstelle(n):
OAAAE-31022

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