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BFH Beschluss v. - X B 101/12

Gesetze: FGO § 79a Abs. 1, FGO § 130 Abs. 1, BGB § 1964 Abs. 1

Abhilfe eines Beschlusses nach § 130 Abs. 1 FGO; kein Wahlrecht in Fällen des § 79a Abs. 1 FGO; Fiskus als gesetzlicher Erbe des Klägers nach Ausschlagung der Erbschaft

Fundstelle(n):
BFH/NV 2013 S. 749 Nr. 5
OAAAE-31048

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