Wirksamkeit der Rechtsbehelfseinlegung bei Zusammenveranlagung von Ehegatten zur Einkommensteuer
Leitsatz
Aus der Rechtsbehelfsschrift muss sich hinreichend klar ergeben, wer die Verwaltungsentscheidung angreift. Bei Zusammenveranlagung zur Einkommensteuer muss feststehen, welcher Ehegatte sich beschwert fühlt und die Nachprüfung des Steuerbescheides begehrt. Für die wirksame Rechtsbehelfseinlegung des einen Ehegatten auch für den anderen Ehegatten ist erforderlich, dass der das Rechtsmittel führende Ehegatte unmissverständlich zum Ausdruck bringt, er lege den Rechtsbehelf auch für den anderen Ehegatten ein.
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Fundstelle(n): BFH/NV 2013 S. 709 Nr. 5 TAAAE-31055