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BFH Beschluss v. - V B 23/12

Gesetze: FGO § 91 Abs. 2, FGO § 96 Abs. 2, FGO § 115 Abs. 2, FGO § 119 Nr. 4, FGO § 155, ZPO § 249 Abs. 2, GG Art. 103 Abs. 1

Gerichtliche Handlungen während des Ruhens des Verfahrens sind unwirksam; Ende der Verfahrensruhe

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Fundstelle(n):
BFH/NV 2013 S. 748 Nr. 5
DAAAE-31056

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