Kreditinstitut bei Rückforderung einer rechtsgrundlosen Zahlung des Finanzamts nicht rückzahlungspflichtig
Leitsatz
1. Das Kreditinstitut ist selbst dann nicht Leistungsempfänger i.S. des § 37 Abs. 2 AO, sondern lediglich die vom Steuerpflichtigen bezeichnete Zahlstelle, wenn es das Konto vor der Überweisung des Finanzamts gekündigt hat und die Überweisung gleichwohl auf dem intern weitergeführten Konto verbucht. 2. Seine Funktion als Zahlstelle verliert es auch dann nicht, wenn es den eingehenden Betrag auf ein Zwischenkonto bucht und sodann zur Tilgung eigener Forderungen nach Maßgabe seiner AGB verwendet, sofern das Finanzamt das ihm vom Steuerpflichtigen benannte Institut, mit dem dieser Geschäftsbeziehungen unterhält oder unterhalten hat, überwiesen hat. Dieses Vorgehen berührt nicht das Rechtsverhältnis zwischen dem Finanzamt und dem Kreditinstitut.
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Fundstelle(n): BFH/NV 2013 S. 689 Nr. 5 HFR 2013 S. 373 Nr. 5 OAAAE-31061