Verfahrenshindernis in einem Strafverfahren gegen einen durch die Republik Südafrika nach Deutschland ausgelieferten Straftäter: Wegfall des wegen Spezialitätsbindung bestehenden Verfahrenshindernisses bei Aus- und Wiedereinreise in die Bundesrepublik Deutschland
Leitsatz
Ein wegen eines Verstoßes gegen den Grundsatz der Spezialität bestehendes Verfahrenshindernis entfällt gemäß Art. 14 Abs. 1 Buchst. b des Europäischen Auslieferungsübereinkommens vom (EuAlÜbk) jedenfalls dann, wenn der Ausgelieferte nach Verlassen der Bundesrepublik Deutschland dorthin zurückkehrt, obwohl er auf die sich aus einer Wiedereinreise ergebenden Rechtsfolgen dieser Vorschrift hingewiesen worden war (Bestätigung und Fortführung von , BGHSt 57, 138).
Fundstelle(n): NJW 2013 S. 1175 Nr. 16 NJW 2013 S. 8 Nr. 12 wistra 2013 S. 238 Nr. 6 FAAAE-31573