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BGH Beschluss v. - IX ZB 175/11

Gesetze: § 54 InsO, § 63 Abs 2 InsO, § 209 Abs 1 Nr 1 InsO

Verfahrenskostenstundung im Insolvenzverfahren und Masseunzulänglichkeit: Quoten bei der Befriedigung von Gerichtskosten und Insolvenzverwaltervergütung aus der unzulänglichen Masse

Leitsatz

Reicht die Insolvenzmasse bei gewährter Kostenstundung nicht aus, um die Kosten des Insolvenzverfahrens zu decken, sind die Kosten nach dem Verhältnis ihrer Beträge zu berichtigen; auf die Gerichtskosten und die festgesetzte Vergütung des Insolvenzverwalters ist dieselbe Quote zu zahlen.

Fundstelle(n):
DB 2013 S. 6 Nr. 11
WM 2013 S. 513 Nr. 11
ZIP 2013 S. 634 Nr. 13
IAAAE-31601

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