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BGH Beschluss v. - VII ZB 60/11

Gesetze: § 494a Abs 2 ZPO

Kostenentscheidung im selbständigen Beweisverfahren: Anordnung der Erstattung der Kosten eines privaten Sachverständigengutachtens

Leitsatz

Die Kosten eines privaten Sachverständigengutachtens, das während eines selbständigen Beweisverfahrens vom Antragsgegner in Auftrag gegeben wird, können gemäß § 494a Abs. 2 ZPO erstattungsfähig sein.

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Fundstelle(n):
NJW 2013 S. 1820 Nr. 25
QAAAE-31607

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