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LSG Baden-Württemberg Urteil v. - L 2 AS 2313/12

Leitsatz

Leitsatz:

Auch nach dem können die Beteiligten entsprechend den jeweiligen abtrennbaren Verfügungen der beiden Grundsicherungsträger (§ 6 SGB II) den Streitgegenstand beschränken.

Fundstelle(n):
RAAAE-31650

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