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BFH Beschluss v. - X B 209/11

Gesetze: EStG § 10 Abs. 1 Nr. 1a, EStG § 12 Nr. 2, FGO § 96 Abs. 1, FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2, FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3, FGO § 116 Abs. 3 Satz 3

Veräußerungsrente oder Unterhaltsleistungen i.S. des § 12 Nr. 2 EStG nicht als Sonderausgaben abziehbar; keine Revisionszulassung durch fehlerhafte Vertragsauslegung; Verstoß gegen den klaren Inhalt der Akten

Diese Entscheidung steht in Bezug zu


Fundstelle(n):
BFH/NV 2013 S. 722 Nr. 5
StBW 2013 S. 342 Nr. 8
QAAAE-31685

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