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BFH Urteil v. - I R 53/11

Gesetze: AO § 174 Abs. 4, AO § 42, GG Art. 2 Abs. 1, GG Art. 20 Abs. 3

Änderung nach § 174 Abs. 4 AO; Begriff des "bestimmten Sachverhalts" nicht periodenbezogen einschränkend auszulegen

Leitsatz

1. Die "richtigen steuerlichen Folgerungen" i.S. des § 174 Abs. 4 AO sind ohne Rücksicht auf die Steuerart, den Steuerpflichtigen oder den Besteuerungszeitraum zu ziehen.
2. Der Begriff des "bestimmten Sachverhalts" i.S. des § 174 Abs. 4 AO ist nicht periodenbezogen einschränkend auszulegen. Im Streitfall war als "bestimmter Sachverhalt" das Halten einer Beteiligung an einer irischen Kapitalanlagegesellschaft in den Jahren 1990 bis 1992 und die damit einhergehende Erzielung von Einnahmen in Bezug auf eine § 42 AO betreffende Rechtsfrage anzusehen.

Fundstelle(n):
BFH/NV 2013 S. 690 Nr. 5
HFR 2013 S. 663 Nr. 8
StBW 2013 S. 435 Nr. 10
VAAAE-31692

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