Wertverzerrungen bei der Einheitsbewertung begründen keinen Anspruch auf Teilerlass von Grundsteuer aus sachlichen Billigkeitsgründen
Leitsatz
1. Die aus den lange zurückliegenden Hauptfeststellungszeitpunkten des bzw. im Beitrittsgebiet des bei der Einheitsbewertung sich ergebenden Wertverzerrungen begründen keinen Anspruch auf teilweisen Erlass der Grundsteuer aus sachlichen Billigkeitsgründen i.S. des § 227 AO. 2. Dies gilt auch, soweit die Anwendbarkeit der bewertungsrechtlichen Vorschriften für das Beitrittsgebiet einschließlich der Anknüpfungen an die am bestehenden Wertverhältnisse in dem zu diesem Gebiet gehörenden Teil von Berlin und die Maßgeblichkeit der Wertverhältnisse zum im übrigen Bundesgebiet einschließlich des ehemaligen Westberlin bei vergleichbaren Grundstücken in Berlin zu unterschiedlich hohen Einheitswerten führen.
Fundstelle(n): BFH/NV 2013 S. 697 Nr. 5 FAAAE-31693