Insolvenzanfechtung: Zurechnung des Wissens des Sachbearbeiters einer mit der Vollstreckung des Anspruchs einer Behörde oder eines Sozialversicherungsträgers beauftragten anderen Behörde
Leitsatz
Beauftragt eine Behörde oder ein Sozialversicherungsträger eine andere zuständige Behörde mit der Vollstreckung fälliger Forderungen mit der Folge, dass diese für das Vollstreckungsverfahren als Gläubigerin der Forderung fingiert wird, muss sich die ersuchende Behörde das Wissen des Sachbearbeiters der ersuchten Behörde zurechnen lassen.
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Fundstelle(n): BFH/NV 2013 S. 1055 Nr. 6 DB 2013 S. 16 Nr. 12 DB 2013 S. 696 Nr. 13 WM 2013 S. 567 Nr. 12 ZIP 2013 S. 685 Nr. 14 PAAAE-32144