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BGH Urteil v. - IV ZR 42/11

Gesetze: § 3 ZPO, § 511 Abs 2 Nr 1 ZPO

Statthaftigkeit der Berufung: Wert der Beschwer bei Verurteilung zur Erteilung einer Auskunft und Abgabe der eidesstattlichen Versicherung zum Umfang eines Nachlasses

Tatbestand

Die Klägerin macht im Wege einer Stufenklage Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüche gegen die Beklagte geltend und nimmt diese in der zweiten Stufe auf Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung in Anspruch.

Fundstelle(n):
NJW-RR 2013 S. 1033 Nr. 17
CAAAE-32170

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