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BSG Urteil v. - B 4 AS 97/11 R

Gesetze: § 63 Abs 1 S 1 SGB 10, § 63 Abs 2 SGB 10, § 31 S 1 SGB 10, § 78 SGG, §§ 78ff SGG, Art 3 Abs 1 GG, Art 20 Abs 3 GG

(Erstattung von Vorverfahrenskosten nach § 63 SGB 10 - Zulässigkeit des Widerspruchs gegen die Festsetzung von Mahngebühren - Verwaltungsakteigenschaft - erfolgreicher Widerspruch bei Stornierung der Mahngebühren - Notwendigkeit der Hinzuziehung eines Rechtsanwalts - verfassungskonforme Auslegung)

Tatbestand

Streitig sind die Erstattung der Kosten eines Widerspruchsverfahrens sowie die Notwendigkeit der Zuziehung eines Rechtsanwalts.

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BSG:2012:021112UB4AS9711R0

Fundstelle(n):
GAAAE-32173

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