Steuerfreiheit von Beratungsleistungen bei Fondsverwaltung
Leitsatz
Art. 13 Teil B Buchst. d Nr. 6
der Sechsten Richtlinie 77/388/EWG des
Rates vom zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der
Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern − Gemeinsames
Mehrwertsteuersystem: einheitliche steuerpflichtige Bemessungsgrundlage ist in
dem Sinne auszulegen, dass von einem Dritten gegenüber einer KAG als
Verwalterin eines Sondervermögens erbrachte Beratungsdienstleistungen für
Wertpapieranlagen für die Zwecke der in der genannten Bestimmung vorgesehenen
Steuerbefreiung unter den Begriff "Verwaltung von Sondervermögen durch
Kapitalanlagegesellschaften" fallen, selbst wenn der Dritte nicht aufgrund
einer Aufgabenübertragung nach Art. 5g der Richtlinie 85/611/EWG des Rates vom
zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften
betreffend bestimmte Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW)
in der durch die Richtlinie 2001/107/EG des Europäischen Parlaments und des
Rates vom geänderten Fassung tätig ist.
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
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Fundstelle(n): BStBl 2013 II Seite 900 AAAAE-32217