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BFH Beschluss v. - XI B 89/11

Gesetze: FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2, UStG § 4 Nr. 8a, UStG § 4 Nr. 11

Subunternehmer eines Bauträgers, der die mit einem Kreditvertrag verbundene Sacharbeit durchführt kein Kreditvermittler i.S. des § 4 Nr. 8a UStG

Leitsatz

Wer als Subunternehmer eines Bauträgers nur mit einem Teil der mit dem Kreditvertrag verbundenen Sacharbeit betraut ist, erbringt keine gemäß § 4 Nr. 8 Buchst. a UStG steuerbefreite Kreditvermittlungsleistung.

Fundstelle(n):
BFH/NV 2013 S. 778 Nr. 5
NWB-Eilnachricht Nr. 18/2013 S. 1372
StuB-Bilanzreport Nr. 18/2013 S. 714
XAAAE-32283

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