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Umsatzsteuerrechtliche Organschaft (§ 2 Abs. 2 Nr. 2 UStG); Organisatorische Eingliederung Überarbeitung von Abschnitt 2.8 UStAE
Der , BStBl 2013 II S. 218 zur organisatorischen Eingliederung bei der umsatzsteuerrechtlichen Organschaft geäußert. Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder werden die folgenden Abschnitte des Umsatzsteuer-Anwendungserlasses (UStAE) vom , BStBl 2010 I S. 846, der zuletzt durch das IV D 3 – S 7359/07/10009 (2012/0177515), BStBl 2013 I S. 268, geändert worden ist, wie folgt geändert:
Absatz 7 wird wie folgt gefasst und danach werden folgende neue Absätze 8 bis 11 eingefügt:
„Organisatorische Eingliederung
(7) 1Die organisatorische Eingliederung setzt voraus, dass die mit der finanziellen Eingliederung verbundene Möglichkeit der Beherrschung der Tochtergesellschaft durch die Muttergesellschaft in der laufenden Geschäftsführung tatsächlich wahrgenommen wird (, BStBl 1999 II S. 258). 2Es kommt darauf an, dass der Organträger die Organgesellschaft durch die Art und Weise der Geschäftsführung beherrscht oder aber zumindest durch die Gestaltung der Beziehungen zwischen dem Organträger und der ...BStBl 2008 II S. 451BStBl 2008 II S. 905 BStBl 1959 III S. 376 BStBl 2009 I S. 1609