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Anwendungszeitpunkt der Gesetzesänderung zur Anhebung des Förderhöchstbetrags
Bezug:
Aufgrund Gesetzesänderung wurde der Förderhöchstbetrag der Steuerermäßigung für die Inanspruchnahme von Handwerkerleistungen im Haushalt von 600 € auf 1200 € angehoben (§ 35a EStG i. d. F. des Gesetzes zur Umsetzung steuerrechtlicher Regelungen des Maßnahmenpakets „Beschäftigungssicherung durch Wachstumsstärkung” vom , verkündet zum ( BGBl 2008 I S. 2896), geändert durch das Gesetz zur Förderung von Familien und haushaltsnahen Dienstleistungen vom , verkündet zum ( BGBl 2008 I S. 2955)). Gemäß der Anwendungsregel zum § 52 Abs. 50b EStG gilt die Neuregelung erstmals für Aufwendungen, die im Veranlagungszeitraum 2009 geleistet und deren zu Grunde liegende Leistung nach dem erbracht worden sind. Die Einkommensteuerreferatsleiter der obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder bestätigen diese Anwendungsregel. Entgegenstehenden Presseberichten, wonach die Anhebung des Förderhöchstbetrags aufgrund einer „Gesetzespanne” bereits ab dem Veranlagungszeitraum 2008 Anwendung finde, ist nicht zu folgen.
Das in einem Verfahren über die Aussetzung der Vollziehung keinen ernsthaften Zweifel daran gehabt, dass der auf 1200 € heraufgesetzte E...