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BGH Beschluss v. - VII ZB 9/11

Gesetze: § 776 ZPO

Rechtsmittelverfahren in der Zwangsvollstreckung: Antrag auf Wiederherstellung eines aufgehobenen Pfändungsbeschlusses

Leitsatz

Im Rechtsmittelverfahren kann ein durch richterlichen Beschluss aufgehobener Pfändungsbeschluss nicht wiederhergestellt werden. Ein nur mit diesem Ziel eingelegtes Rechtsmittel ist unzulässig (im Anschluss an , BGHZ 66, 394; Beschluss vom , VII ZB 25/10, juris).

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
NJW 2013 S. 8 Nr. 15
NJW-RR 2013 S. 765 Nr. 12
WM 2013 S. 614 Nr. 13
GAAAE-32575

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