Bankenhaftung bei Kapitalanlageberatung: Verjährungsfristbeginn für Ersatzansprüche wegen verschwiegener Rückvergütung
Leitsatz
Weiß ein Anleger, dass die ihn beratende Bank für den Vertrieb der empfohlenen Kapitalanlage eine Rückvergütung erhält, deren Höhe ihm die Bank vor seiner Anlageentscheidung nicht mitgeteilt hat, so hängt der Beginn der Verjährungsfrist seines Schadensersatzanspruches wegen verschwiegener Rückvergütung nicht von der Kenntnis der genauen Höhe der Rückvergütung ab.
Tatbestand
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): BB 2013 S. 1171 Nr. 20 BB 2013 S. 705 Nr. 13 DB 2013 S. 1050 Nr. 19 DB 2013 S. 6 Nr. 13 NJW 2013 S. 1801 Nr. 25 NWB-Eilnachricht Nr. 17/2013 S. 1273 WM 2013 S. 609 Nr. 13 ZIP 2013 S. 5 Nr. 12 ZIP 2013 S. 615 Nr. 13 VAAAE-32583