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BGH Urteil v. - XI ZR 498/11

Gesetze: § 199 Abs 1 Nr 2 BGB, § 280 BGB

Bankenhaftung bei Kapitalanlageberatung: Verjährungsfristbeginn für Ersatzansprüche wegen verschwiegener Rückvergütung

Leitsatz

Weiß ein Anleger, dass die ihn beratende Bank für den Vertrieb der empfohlenen Kapitalanlage eine Rückvergütung erhält, deren Höhe ihm die Bank vor seiner Anlageentscheidung nicht mitgeteilt hat, so hängt der Beginn der Verjährungsfrist seines Schadensersatzanspruches wegen verschwiegener Rückvergütung nicht von der Kenntnis der genauen Höhe der Rückvergütung ab.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BB 2013 S. 1171 Nr. 20
BB 2013 S. 705 Nr. 13
DB 2013 S. 1050 Nr. 19
DB 2013 S. 6 Nr. 13
NJW 2013 S. 1801 Nr. 25
NWB-Eilnachricht Nr. 17/2013 S. 1273
WM 2013 S. 609 Nr. 13
ZIP 2013 S. 5 Nr. 12
ZIP 2013 S. 615 Nr. 13
VAAAE-32583

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