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BGH Urteil v. - VII ZR 134/12

Gesetze: § 633 Abs 2 S 1 BGB

Werkmangel: Standsicherheitsnachweis für eine Treppe als geschuldete Beschaffenheit

Leitsatz

Allgemein anerkannte Regeln der Technik für handwerkliche Gewerke (hier: Holztreppen) können vorsehen, dass entweder bei bestimmten Bauteilen eine Mindeststärke eingehalten oder ein Standsicherheitsnachweis im Einzelfall vorgelegt werden muss.

Tatbestand

Fundstelle(n):
DB 2013 S. 8 Nr. 14
NJW 2013 S. 1226 Nr. 17
NJW 2013 S. 6 Nr. 15
EAAAE-32810

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