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BFH Urteil v. - I R 81/11

Gesetze: AO § 167 Abs. 1, EStG § 50a Abs. 4, EStG § 50a Abs. 5, EStG § 49 Abs. 1 Nr. 9, EStDV § 73e, EStDV § 73g, DBA USA Art. 29 Abs. 1, FGO § 120 Abs. 1

Wahlweise Inanspruchnahme des Haftungsschuldners durch Haftungsbescheid oder durch Steuerbescheid bei Nichterfüllung der Steueranmeldepflicht; Rechtmäßigkeit eines Nacherhebungsbescheids; Steuerabzug für beschränkt steuerpflichtige Vergütungsempfänger

Leitsatz

1. § 167 Abs. 1 Satz 1 AO begründet ein Wahlrecht für die Finanzbehörde, den Haftungsschuldner durch Haftungsbescheid oder durch Steuerbescheid in Anspruch zu nehmen, wenn dieser seine Anmeldepflicht nicht erfüllt hat.
2. Wird der Haftungsschuldner durch Nacherhebungsbescheid in Anspruch genommen, sind keine besonderen Ermessenserwägungen der Behörde erforderlich. Dies benachteiligt den Abzugsverpflichteten in der Situation des Steuerabzugs für beschränkt steuerpflichtige Vergütungsempfänger (hier: einen ausländischen Steuerschuldner) nicht, weil das sog. Auswahlermessen nicht besonders begründet werden muss und insoweit ein Hinweis auf fehlende Zugriffsmöglichkeiten im Inland regelmäßig ausreichend ist. Die Wahl des Verfahrens (Haftungsbescheid, Nacherhebungsbescheid) muss im Bescheid nicht begründet werden.
3. Stehen verschiedene gesetzmäßige Verfahrenswege offen, lösen vorbereitende Maßnahmen keine Bindung an einen von mehreren Verfahrenswegen aus.
4. Die gesetzliche und den Abzugsverpflichteten eigenständig treffende Pflicht zum Steuerabzug kann nicht durch eine privatrechtliche Vereinbarung suspendiert werden.

Fundstelle(n):
BFH/NV 2013 S. 698 Nr. 5
IWB-Kurznachricht Nr. 8/2013 S. 266
RAAAE-32888

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