Einheitliche Ausübung des Gewinnermittlungswahlrechts bei der
Einkommensteuerfestsetzung und der Kindergeldfestsetzung
Leitsatz
1. Erzielt ein Kind gewerbliche
Einkünfte und steht ihm hinsichtlich der Gewinnermittlungsart ein Wahlrecht
zwischen dem Betriebsvermögensvergleich und der Einnahme-Überschussrechnung zu,
so kann dieses Wahlrecht auch bei der für die Kindergeldfestsetzung nach § 32
Abs. 4 Satz 2 EStG 2002 notwendigen Ermittlung der Einkünfte des Kindes nur vom
Kind und nicht vom Kindergeldberechtigten ausgeübt werden.
2. Hat das Kind das
Gewinnermittlungswahlrecht wirksam ausgeübt, so ist die gewählte
Gewinnermittlungsart sowohl im Rahmen der Einkommensteuerfestsetzung gegenüber
dem Kind als auch im Rahmen der Kindergeldfestsetzung gegenüber dem
Kindergeldberechtigten der Ermittlung der Einkünfte des Kindes zugrunde zu
legen.
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): BStBl 2013 II Seite 1035 BFH/NV 2013 S. 816 Nr. 5 BFH/PR 2013 S. 191 Nr. 6 BStBl II 2013 S. 1035 Nr. 23 DB 2013 S. 6 Nr. 14 DStR 2013 S. 8 Nr. 14 DStRE 2013 S. 652 Nr. 11 EStB 2013 S. 213 Nr. 6 FR 2013 S. 817 Nr. 17 GStB 2013 S. 25 Nr. 7 HFR 2013 S. 501 Nr. 6 KÖSDI 2013 S. 18362 Nr. 5 NJW 2013 S. 1984 Nr. 27 NWB-Eilnachricht Nr. 15/2013 S. 1060 StB 2013 S. 138 Nr. 5 StBW 2013 S. 339 Nr. 8 StBW 2013 S. 405 Nr. 9 StuB-Bilanzreport Nr. 9/2013 S. 347 AAAAE-32898