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Verfassungswidrigkeit der körperschaftsteuerlichen Umgliederungsvorschriften in § 36 Abs. 3 und 4 KStG i. d. F. des StSenkG vom ; Anträge auf Änderung des Bescheides über die Festsetzung des Anspruchs auf Auszahlung des Körperschaftsteuerguthabens
Bezug: Körperschaftsteuerkurzinformation 2010 Nr. 3 v. 15. 10. 2010
Bezug:
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Mit hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass die Übergangsregelungen vom Anrechnungsverfahren zum Halbeinkünfteverfahren des § 36 Abs. 3 und 4 KStG i. d. F. des StSenkG vom (BGBl 2000 I S. 1433) nicht mit Artikel 3 Abs. 1 GG vereinbar sind, soweit sie zu einem Verlust von Körperschaftsteuerminderungspotenzial führen.
Der Gesetzgeber hat mit dem Jahressteuergesetz 2010 vom (BGBl 2010 I S. 1768) die Vorgabe des Bundesverfassungsgerichts, bis zum für alle noch nicht bestandskräftig abgeschlossenen Verfahren eine Neuregelung zu treffen, umgesetzt.
Gem. § 34 Abs. 13f KStG ist § 36 KStG i. d. F. des Jahressteuergesetzes 2010 in allen Fällen, in denen die Endbestände im Sinne des § 36 Abs. 7 KStG noch nicht bestandskräftig festgestellt sind, anzuwenden.
Die maschinelle Umsetzung des Verfahrens ist erfolgt.
Derzeit gehen in anderen Ländern vermehrt (in Schleswig-Holstein bislang vereinzelt), Anträge auf Änderung der Bescheide über die Festsetzung des Anspruchs auf Auszahlung des Körperschaftsteuerguthabens unter Hinweis auf den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts ein.
Obwohl die Feststellung der Endbestände gem. § 36 Abs. 7 KStG in den betroffenen Steuerfällen bereit...