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FG Köln Urteil v. - 15 K 930/09 EFG 2013 S. 799 Nr. 10

Gesetze: EStG § 63 Abs 1 Satz 1 und 2, EStG § 65 Abs 1 Satz 1 Nr 2, EStG § 32 Abs 4 Satz 2, EStG § 62 Abs 1

Kindergeld

Kindergeldanspruch eines nach Deutschland entsandten, weiterhin in Polen sozialversicherten Arbeitnehmers

Leitsatz

Ein nach Deutschland entsandter polnischer Arbeitnehmer, der für die Streitjahre einen Antrag auf Behandlung als unbeschränkt steuerpflichtiger Grenzpendler gem. § 1 Abs. 3 EStG gestellt hat, hat für die Monate seines gewöhnlichen Aufenthalts in Deutschland einen Anspruch auf Differenzkindergeld über das polnische Kindergeld hinaus.

Fundstelle(n):
EFG 2013 S. 799 Nr. 10
QAAAE-33026

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