Familienbetrachtung i.S. des Art. 60 VO (EG) Nr. 987/2009 im Rahmen des § 64 Abs. 2 EStG nicht zulässig
Leitsatz
1) Anspruchsberechtigt i.S. des § 64 Abs. 2 Satz 1 EStG können nur solche Personen sein, die selbst die Anspruchsvoraussetzungen
gemäß § 62 Abs. 1 EStG erfüllen.
2) Die Fiktion eines inländischen Kindergeldanspruchs des im EU-Ausland wohnhaften Berechtigten über die Verfahrensvorschrift
des Art. 60 VO (EG) Nr. 987/2009, wonach im Rahmen einer sog. Familienbetrachtung unterstellt werden könne, dass alle Personen
einer Familie unter die Rechtsvorschriften des anspruchsgewährenden Mitgliedsstaats fallen und dort wohnen, ist nicht zulässig.