Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
BAG Urteil v. - 7 AZR 662/11

Gesetze: § 14 Abs 1 S 2 Nr 3 TzBfG

Befristung eines Arbeitsverhältnisses - Abordnungsvertretung - "gedankliche Zuordnung"

Leitsatz

Die Abordnung einer Stammkraft kann die befristete Einstellung eines Arbeitnehmers nach § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 TzBfG nur rechtfertigen, wenn dieser die Stammkraft unmittelbar oder mittelbar vertritt. Für die Rechtsfigur der "gedanklichen Zuordnung" ist in diesem Fall kein Raum.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BB 2013 S. 1139 Nr. 19
DB 2013 S. 8 Nr. 15
DStR 2013 S. 2779 Nr. 51
NJW 2013 S. 1755 Nr. 24
NJW 2013 S. 8 Nr. 18
ZIP 2013 S. 1352 Nr. 28
LAAAE-33113

In diesem Produkt ist das Dokument enthalten:

SIS Datenbank