Frachtführerhaftung im internationalen Straßengüterverkehr: Nachweis des Inhalts eines entwendeten, vom Versender selbst beladenen und verschlossenen Transportcontainers
Leitsatz
Der Grundsatz, dass anhand von Lieferscheinen oder Handelsrechnungen im Rahmen freier richterlicher Beweiswürdigung gemäß § 286 Abs. 1 ZPO der Inhalt eines verlorengegangenen Pakets nachgewiesen werden kann, ist bei einem Streit über den Inhalt eines entwendeten, vom Versender selbst beladenen und verschlossenen Transportcontainers nicht ohne weiteres anwendbar.
Tatbestand
Fundstelle(n): BB 2013 S. 897 Nr. 16 NJW-RR 2013 S. 813 Nr. 13 TAAAE-33119