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BGH Urteil v. - IX ZR 123/12

Gesetze: § 890 ZPO, Art 9 Abs 2 StGBEG, Art 38 Abs 1 EGV 44/2001

Eintritt der Vollstreckungsverjährung hinsichtlich eines Ordnungsgeldbeschlusses zur Durchsetzung einer Unterlassungsverpflichtung während der Dauer des Vollstreckbarerklärungsverfahrens in einem anderen Mitgliedstaat

Leitsatz

Die Vollstreckungsverjährung in der Bundesrepublik Deutschland hinsichtlich eines Ordnungsgeldbeschlusses zur Durchsetzung einer Unterlassungsverpflichtung ruht nicht während der Dauer des Vollstreckbarerklärungsverfahrens hinsichtlich des Ordnungsgeldbeschlusses in einem anderen Mitgliedstaat. Ob die Vollstreckungsverjährung in diesem Mitgliedstaat gehemmt ist oder ruht, ist von den Gerichten dieses Mitgliedstaates nach ihrem Recht zu beurteilen.

Tatbestand

Fundstelle(n):
WM 2013 S. 711 Nr. 15
ZIP 2013 S. 798 Nr. 16
VAAAE-33153

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