Insolvenzanfechtung: Anfechtungsrechtliche Behandlung von Gesellschafterdarlehen zur kurzfristigen Vorfinanzierung der von der Gesellschaft abzuführenden Sozialversicherungsbeiträge als Kontokorrentkredit; Prüfungspflicht des ordentlichen Richters im Hinblick auf die Nichtigkeit eines entscheidungserheblichen Rechtsgeschäfts infolge Versagung einer behördlichen Genehmigung
Leitsatz
1. Gewährt ein Gesellschafter seiner Gesellschaft fortlaufend zur Vorfinanzierung der von ihr abzuführenden Sozialversicherungsbeiträge Kredite, die in der Art eines Kontokorrentkredits jeweils vor Erhalt des Nachfolgedarlehens mit Hilfe öffentlicher Beihilfen abgelöst werden, ist die Anfechtung wie bei einem Kontokorrentkredit auf die Verringerung des Schuldsaldos im Anfechtungszeitraum beschränkt.
2. Kann ein entscheidungserhebliches Rechtsgeschäft infolge Versagung einer behördlichen Genehmigung nichtig sein, hat der ordentliche Richter selbständig zu prüfen, ob das von der Behörde herangezogene gesetzliche Verbot mit Erlaubnisvorbehalt im Anwendungsfall eingreift (im Anschluss an BGH, , XII ZR 301/01, BGHZ 158, 19).
Tatbestand
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): BB 2013 S. 833 Nr. 15 DB 2013 S. 6 Nr. 15 DB 2013 S. 810 Nr. 15 DStR 2013 S. 12 Nr. 18 GmbH-StB 2013 S. 241 Nr. 8 GmbHR 2013 S. 464 Nr. 9 StBW 2013 S. 523 Nr. 11 StBW 2013 S. 525 Nr. 11 WM 2013 S. 708 Nr. 15 WPg 2013 S. 728 Nr. 14 ZIP 2013 S. 5 Nr. 14 ZIP 2013 S. 734 Nr. 15 PAAAE-33155