Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Abweichung vom Kopfteilprinzip - Untermietverhältnis - keine Minderung der Unterkunftskosten allein aufgrund des Abschlusses eines Untermietvertrages bei Ausbleiben entsprechender Mietzahlungen - Ersatzanspruch bei sozialwidrigem Verhalten
Leitsatz
Allein ein Zahlungsanspruch aus einem abgeschlossenen Untermietvertrag führt noch nicht zu einer Änderung des Bedarfs für Unterkunft beim untervermietenden Leistungsberechtigten; dieser muss vielmehr über die entsprechenden Mittel tatsächlich verfügen können.