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BSG Urteil v. - B 14 AS 161/11 R

Gesetze: § 48 Abs 1 S 1 SGB 10, § 22 Abs 1 S 1 SGB 2, § 19 Abs 3 SGB 2, § 11 Abs 1 S 1 SGB 2, § 34 SGB 2, § 540 BGB

Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Abweichung vom Kopfteilprinzip - Untermietverhältnis - keine Minderung der Unterkunftskosten allein aufgrund des Abschlusses eines Untermietvertrages bei Ausbleiben entsprechender Mietzahlungen - Ersatzanspruch bei sozialwidrigem Verhalten

Leitsatz

Allein ein Zahlungsanspruch aus einem abgeschlossenen Untermietvertrag führt noch nicht zu einer Änderung des Bedarfs für Unterkunft beim untervermietenden Leistungsberechtigten; dieser muss vielmehr über die entsprechenden Mittel tatsächlich verfügen können.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BSG:2012:291112UB14AS16111R0

Fundstelle(n):
RAAAE-33176

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